1. Geltungsbereich, Vertragsparteien
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der trion digital GmbH („Agentur“) gegenüber Auftraggebern.
1.2 Die Agentur schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, also natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn die Agentur ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4 Rechtlich maßgeblich sind nur die im Vertrag, Angebot, in der Leistungsbeschreibung und in diesen AGB getroffenen Regelungen. Mitarbeitende der Agentur sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusagen zu geben, die über diese Regelungen hinausgehen. Individuelle Vereinbarungen im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB, die ausdrücklich als solche gekennzeichnet und ausgehandelt werden, haben Vorrang.
2. Vertragsabschluss, Angebot und Annahme
2.1 Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Der Vertrag kommt zustande durch
– Annahme eines Angebots der Agentur durch den Auftraggeber in Textform (z.B. E‑Mail), oder
– gegenzeichnende Bestätigung eines vom Auftraggeber abgegebenen Auftrags durch die Agentur.
2.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, einschließlich dieser AGB, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
2.4 Kommt es aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. unberechtigte Kündigung, endgültige Verweigerung der Mitwirkung), nicht zur Durchführung eines bereits geschlossenen Vertrags, kann die Agentur den tatsächlich entstandenen Aufwand abrechnen. Die Agentur ist berechtigt, hierfür eine pauschale Vergütung in Höhe von 25 % der vereinbarten Netto‑Gesamtvergütung zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3. Leistungsumfang, Vertragsart
3.1 Art und Umfang der von der Agentur geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung und etwaigen Projektplänen.
3.2 Soweit die Agentur fortlaufende Marketing‑Dienstleistungen erbringt (z.B. Kampagnenmanagement, Beratung, laufende Optimierung), liegt regelmäßig ein Dienstvertrag zugrunde. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z.B. konkrete Klick‑ oder Umsatzzahlen) wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
3.3 Soweit die Agentur einmalige, klar abgrenzbare Ergebnisse schuldet (z.B. Erstellung von Videos, Landingpages, Templates, Creatives), wird ein Werkvertrag zugrunde gelegt. In diesem Fall finden die Regelungen zur Abnahme und Gewährleistung gemäß Ziffer 8 Anwendung.
3.4 Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen einzusetzen, ohne dass hierdurch die vertragliche Verantwortung der Agentur gegenüber dem Auftraggeber berührt wird.
3.5 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Agentur in der konkreten Ausgestaltung der Maßnahmen (z.B. Auswahl von Keywords, Kanälen, Formaten, Placement‑Strategien) nach billigem Ermessen frei, soweit dies zur Erreichung der vereinbarten Ziele zweckmäßig ist und den Grundsätzen von Treu und Glauben nach § 307 BGB entspricht.
4. Leistungszeit, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Die Agentur erbringt ihre Leistungen als laufende Dienstleistungen auf Basis der vereinbarten Stundenkontingente bzw. Pauschalen. Feste Leistungs‑, Liefer‑ oder Fertigstellungstermine bestehen nur, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart worden sind.
4.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnt die Leistungserbringung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Vertragsschluss und Bereitstellung aller für den Leistungsbeginn erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien durch den Auftraggeber.
4.3 Die Agentur wird Anfragen des Auftraggebers im Rahmen der laufenden Zusammenarbeit in angemessener Frist beantworten und terminkritische Anforderungen unter Berücksichtigung der gebuchten Kapazitäten priorisiert behandeln.
4.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Daten, Zugänge (z.B. zu Werbekonten, Tag‑Manager, Analytics, CMS, Social‑Media‑Konten) und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
4.5 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund von Umständen aus der Sphäre des Auftraggebers (insbesondere verspätete oder unzureichende Mitwirkung, fehlende Informationen oder Freigaben), verschieben sich vereinbarte Fristen um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
4.6 Erbringt die Agentur Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig, weil der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, liegt darin keine von der Agentur zu vertretende Verzögerung. Die Agentur kann durch solche Verzögerungen verursachte Mehrkosten nach den vereinbarten Stundensätzen abrechnen.
5. Materialien und Rechte Dritter
5.1 Der Auftraggeber ist – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – für die Beschaffung sämtlicher zur Vertragsdurchführung erforderlicher Rechte an Text‑, Bild‑, Ton-, Video‑, Design‑, Logo‑, Marken‑ und sonstigen Materialien verantwortlich, die er der Agentur zur Verfügung stellt („Auftraggeber‑Materialien“).
5.2 Der Auftraggeber räumt der Agentur an den Auftraggeber‑Materialien ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, diese in dem für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang zu vervielfältigen, zu bearbeiten, maschinenlesbar zu erfassen, elektronisch zu speichern, zu digitalisieren und im Rahmen der vereinbarten Maßnahmen öffentlich zugänglich zu machen.
5.3 Der Auftraggeber versichert, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt, zur Einräumung dieser Rechte berechtigt ist und dass durch die vertragsgemäße Nutzung durch die Agentur keine Rechte Dritter verletzt werden.
5.4 Sollte die Agentur wegen der Nutzung von Auftraggeber‑Materialien von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber die Agentur von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
5.5 Der Auftraggeber stellt sicher, dass bereitgestellte Daten, Dateien und Zugänge technisch mangelfrei und zur vertragsgemäßen Verarbeitung geeignet sind. Mehrkosten, die durch die Bearbeitung ungeeigneter oder fehlerhafter Daten entstehen und die der Auftraggeber trotz Hinweises weiterverwendet wissen will, kann die Agentur nach Maßgabe der vereinbarten Vergütung berechnen.
6. Vergütung, Preise, Zahlungsbedingungen
6.1 Es gelten die in Angebot, Vertrag oder Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen Abrechnungen monatlich nach erbrachter Leistung. Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.3 Bei wesentlichen Projektleistungen (z.B. Konzeption, Video‑Produktionen, größere Website‑Projekte) ist die Agentur berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
6.4 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen. Die Höhe und Anknüpfung der Verzugszinsen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.5 Die Agentur behält sich vor, bei ausbleibenden Zahlungen nach vorheriger Ankündigung Leistungen vorübergehend einzustellen oder zurückzuhalten, bis keine Zahlungsrückstände mehr bestehen. Die Verantwortung für daraus resultierende Nachteile (z.B. pausierte Kampagnen) trägt der Auftraggeber.
6.6 Für zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind und vom Auftraggeber nachträglich beauftragt werden, gelten die jeweils vereinbarten Stundensätze oder Pauschalen. Ohne gesonderte Vereinbarung gilt die jeweils aktuelle Preisliste der Agentur.
7. Haftung
7.1 Die Agentur haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden des Auftraggebers, die
– auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
– aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren,
– auf der Verletzung einer übernommenen Garantie oder Arglist beruhen, oder
– nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind.
In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach nicht beschränkt.
7.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf) haftet die Agentur der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
7.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
7.4 Als vertragstypischer, vorhersehbarer Schaden gilt pro Schadensfall höchstens das Dreifache der Nettovergütung desjenigen Leistungszeitraums, in dem der schadensursächliche Pflichtverstoß erfolgt ist, maximal jedoch die Nettovergütung eines Kalenderquartals aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis. 7.5 Die Agentur haftet nicht für Leistungseinschränkungen oder Ausfälle, die auf Störungen, Änderungen oder Einschränkungen von Drittplattformen (z.B. Google, Meta, TikTok, Hosting‑Provider) beruhen, sofern die Agentur diese nicht zu vertreten hat.
7.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
7.7 Die Verantwortlichkeit für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Wird die Agentur wegen solcher Inhalte in Anspruch genommen, gilt die Freistellung nach Ziffer 5.4.
8. Abnahme, Gewährleistung bei Werkleistungen
8.1 Soweit die Agentur Werkleistungen erbringt (z.B. Erstellung eines Videos, einer Website, individueller Creatives), sind diese vom Auftraggeber nach Fertigstellung abzunehmen.
8.2 Nach Mitteilung der Fertigstellung stellt die Agentur das Werk in geeigneter Form zur Verfügung oder präsentiert es. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk innerhalb von 10 Kalendertagen zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder vorhandene, wesentliche Mängel in Textform mitzuteilen.
8.3 Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahme noch eine nachvollziehbare Mängelrüge, gilt das Werk als abgenommen.
8.4 Liegt ein Mangel vor, den die Agentur zu vertreten hat und der die Tauglichkeit zum vertraglich vereinbarten Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigt, ist die Agentur zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Agentur durch Mangelbeseitigung oder Neuerstellung des Werks.
8.5 Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche bestimmen sich nach Ziffer 7.
8.6 Eine Gewährleistung besteht nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber das Werk nachträglich ohne Zustimmung der Agentur verändert oder in eine technische Umgebung eingebunden hat, die von den vereinbarten oder üblichen Systemvoraussetzungen abweicht, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Mangel auch bei unveränderter Nutzung aufgetreten wäre.
8.7 Für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte bleibt der Auftraggeber verantwortlich; insoweit übernimmt die Agentur keine Gewährleistung.
9. Nutzungsrechte / Urheberrechte
9.1 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich geschützte Werke entstehen (z.B. Konzepte, Texte, Grafiken, Layouts, Fotos, Videos, Code‑Snippets, Tracking‑Setups), verbleiben die Urheberrechte bei der Agentur oder den von ihr beauftragten Dritten.
9.2 Die Agentur räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich unbegrenztes und auf den vereinbarten Nutzungszweck beschränktes Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Ergebnissen ein. Soweit der Vertrag nichts anderes vorsieht, ist das Nutzungsrecht territorial auf den deutschsprachigen Raum beschränkt und umfasst alle zur üblichen Marketingnutzung erforderlichen Nutzungsarten (insbesondere Online‑Nutzung auf Websites, Social‑Media‑Kanälen, in Onlineshops und im Rahmen digitaler Werbekampagnen).
9.3 Sollen Nutzungshandlungen darüber hinausgehen (z.B. internationale Nutzung außerhalb des deutschsprachigen Raums, Offline‑Werbung, TV‑Spots, Weiterlizenzierung an Dritte), ist hierfür eine gesonderte Vereinbarung und Vergütung zu treffen.
9.4 Zieht die Agentur zur Vertragserfüllung Dritte heran (z.B. Fotografen, Illustratoren, Musik‑ oder Stockanbieter), wird sie die erforderlichen Nutzungsrechte in dem für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang erwerben und in diesem Umfang an den Auftraggeber weitergeben. Soweit nach der Leistungsbeschreibung erforderliche Rechte nur gegen gesonderte Lizenzgebühren verfügbar sind, werden diese im Angebot oder in der Abrechnung als Fremdkosten ausgewiesen.
9.5 Arbeits‑ und Hilfsmittel der Agentur, insbesondere offene Dateien, Rohdaten, Projekt‑ und Produktionsunterlagen (z.B. Schnittprojekte, Bearbeitungsdateien, Skripte, Templates, Tools), verbleiben im Eigentum und in der Rechtsposition der Agentur. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe solcher offenen oder bearbeitbaren Dateien besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart und entsprechend vergütet wird.
9.6 Die Agentur ist berechtigt, in üblicher Form einen Urheber‑ oder Agenturhinweis anzubringen, soweit dies branchenüblich ist und dem Auftraggeber zumutbar bleibt.
10. Referenzen und Eigenwerbung
10.1 Die Agentur ist berechtigt, den Namen und das Logo des Auftraggebers sowie in dem Projekt erbrachte Leistungen in angemessenem Umfang zu Referenz‑ und Präsentationszwecken zu nutzen, insbesondere in Pitch‑Unterlagen, Präsentationen, eigenen Websites, Social‑Media‑Auftritten und Credentials.
10.2 Soweit dabei urheberrechtlich geschützte Werke der Agentur genutzt werden, gilt dies als von den eingeräumten Nutzungsrechten umfasst. Personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen des Auftraggebers werden hierbei nicht ohne gesonderte Einwilligung verwendet.
10.3 Der Auftraggeber kann der Referenznennung aus wichtigem Grund jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. In diesem Fall wird die Agentur eine angemessene Frist zur Umsetzung des Widerspruchs haben und bereits im Umlauf befindliche Druckerzeugnisse und unveränderbare Medien nicht zurückrufen müssen.
11. Laufzeit, Kündigung
11.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden laufende Betreuungsverträge (z.B. Kampagnen‑Management, Retainer) mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten geschlossen und verlängern sich jeweils um weitere 3 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden.
11.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
– der Auftraggeber trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung mit wesentlichen Mitwirkungspflichten in Verzug ist,
– der Auftraggeber mit einer nicht unerheblichen Zahlung länger als 30 Tage in Verzug ist, oder
– über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
11.3 Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch die Agentur aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Agentur die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen sowie bereits verbindlich beauftragte Fremdleistungen abrechnen.
12. Abwerbeverbot
12.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrags und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach dessen Beendigung keine Mitarbeitenden der Agentur, die unmittelbar in dem betreffenden Projekt eingesetzt waren, aktiv abzuwerben oder ohne Zustimmung der Agentur unmittelbar oder mittelbar zu beschäftigen.
12.2 Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen dieses Abwerbeverbot verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe im Zweifel nach billigem Ermessen durch die Agentur bestimmt und im Streitfall durch das zuständige Gericht der Höhe nach überprüft wird.
13. Vertraulichkeit, Datenschutz
13.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
13.2 Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus den jeweils aktuellen Datenschutzhinweisen sowie ggf. gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsverträgen.
14. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG).
14.2 Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur.
14.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der Agentur.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 01. Januar 2026
