Bund und Länder bieten den Wirtschaftsunternehmen seit jeher eine Vielzahl und Vielfalt an Förderprogrammen an. Das Ziel ist unter anderem die finanzielle Begleitung der deutschen Wirtschaft in die digitale Zukunft. Derartige Förderprogramme laufen in diesen Wochen und Monaten nicht nur trotz, sondern wegen der Corona-Virus-Epidemie unverändert bis hin zu verstärkt weiter. Zu den neuen Erkenntnissen und Trends der aktuellen Situation gehört beispielsweise die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen.
Ungeachtet dessen werden kleine und mittelständische Unternehmen, die KMU bei der Realisierung von digitalen Projekten unverändert oder anders gesagt mit Hochdruck weiterhin unterstützt und gefördert. Nicht ohne Grund gelten die 2020er-Jahre als das entscheidende digitale Jahrzehnt.
- Der Staat schafft mit seinen Förderprogrammen die finanziellen Voraussetzungen zur Stärkung der Wirtschaft
- Der Unternehmer beantragt und verwendet die zweckgebundenen Fördergelder für Digitalisierung + Arbeitsplatzsicherung gleichermaßen
Wer bekommt die Förderung
Anspruchsberechtigt sind KMU mit bis zu 100 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis 20 Mio. Euro. Die Förderung Website oder das Online Marketing sind einige der bevorzugten Projekte. Beispiele zur Förderung Website sind Apps und Web Apps, Lösungen für das Intranet, E-Learning bis hin zum Homeschooling. Zum Online Marketing gehören Webshop, Buchungs- und Ticketsysteme.
Aufgeteilt ist go-digital in die drei Fördermodule
Das Angebot richtet sich an die gewerbliche Wirtschaft inklusive dem Handwerk mit technologischem Potential und Geschäftssitz in Deutschland. Es ist eine nicht genehmigungspflichtige Bagatelleihilfe nach der De-minimis-Beihilfe-Regelung der Europäischen Kommission.
Wie wird gefördert
Es handelt sich um einen nichtrückzahlbaren Zuschuss für die Projektumsetzung wie Förderung Website oder wie das Online-Marketing. Den Zuschuss erhält das vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen. Es übernimmt als Antragsteller die gesamte bürokratische Abwicklung und bekommt die Fördersumme direkt ausbezahlt. Dem Unternehmer wird lediglich der vorab vereinbarte Restbetrag berechnet. Der ist auf die Hälfte der Antragssumme begrenzt und insofern kalkulierbar beziehungsweise gedeckelt.
Was wird gefördert
Förderungsfähig sind externe Beratungskosten für Digitalisierungsprojekte sowie deren Durchführung in einem der drei Module. Dazu gehören die Potenzialanalyse inklusive einem groben Realisierungskonzept oder die Konkretisierung des Projektplanes mitsamt der Umsetzung des Realisierungskonzeptes, Auswertung und Controlling eingeschlossen.
Auf die Förderung Website oder auf das Online-Marketing bezogen sind das
Wie hoch wird gefördert
Die Projektkosten sind auf den Maximalbetrag von 33.000 Euro begrenzt, von denen mit 16.500 Euro die Hälfte als Förderquote bezuschusst wird. Das autorisierte Beratungsunternehmen kann einen Höchsttagessatz von 1.100 Euro netto, also zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnen.
Abrechenbar sind maximal 20 Beratertage, und zwar für
Was wird nicht gefördert
Nicht förderungsfähig sind die Beratung zur Entwicklung eines konkreten marktfähigen Produktes, Hardware und Standardsoftware, die Beratung zum ausschließlichen Verkauf von Produkten und Dienstleistungen sowie Leistungen für Partner- oder verbundene Unternehmen. Das autorisierte Beratungsunternehmen darf nicht mit dem KMU verbunden sein. Rechtsgrundlage für beide ist ein individueller Beratervertrag über das go-digital Förderprojekt.
Wer bekommt die Förderung
Das Förderprogramm Digitalbonus richtet sich an den bayerischen Mittelstand mit seinen KMU von bis zu 250 Beschäftigten. Ziele sind die gezielte Digitalisierung der bayerischen mittelständischen Wirtschaft mit einer modernen IKT Hardware und Software sowie die Verbesserung der IT-Sicherheit. IKT steht für Informations- und Kommunikationstechnik vom einfachen Radio über Smartphone, Computer und Netzwerk bis hin zum aufwändigen Satellitensystem. Der Digitalbonus ermöglicht es den in Bayern ansässigen Unternehmen, moderne IT-Systeme zu nutzen, digitale Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zu entwickeln und vor allem die IT-Sicherheit zu verbessern.
Wie wird gefördert
Die Digitalbonus-Förderung besteht sowohl aus Zuschüssen als auch aus Krediten. Die bayerische Staatsregierung stellt ein Jahresbudget zur Verfügung. Es wird jährlich neu festgelegt und im Bedarfsfall auch aufgestockt. Der Onlineantrag ist an die für den Geschäftssitz zuständige Bezirksregierung zu stellen. Nach Erhalt einer Eingangsbestätigung per E-Mail kann auf eigenes Risiko mit dem beantragten Projekt begonnen werden. Das beinhaltet auch den Abschluss von rechtsverbindlichen Verträgen, vorsichtshalber mit dem Vorbehalt der abschließenden Projektbewilligung.
Was wird gefördert
Die beiden Schwerpunkt-Förderbereiche sind die
Förderungsfähig sind Ausgaben für Dienstleistungen externer Anbieter inklusive der dazu notwendigen Hardware und Software. Das Projekt muss neu und darf zum Antragszeitpunkt noch nicht begonnen sein.
Die zu beantwortende Kernfrage lautet: Wird durch das Projekt die Digitalisierung im Unternehmen oder die IT-Sicherheit verbessert?
Wie hoch wird gefördert
Unterschieden wird in die beiden Antragsvarianten Standard und Plus. Die Standardversion beinhaltet einen Zuschuss bis zur Höhe von 10.000 Euro. Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen bis zu 50 Prozent und bei mittleren Unternehmen bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Plusversion ist ein Zuschuss bis zur Höhe von 50.000 Euro für Projekte mit einem besonderen Innovationsgehalt. Der Fördersatz von 50 respektive 30 Prozent ist derselbe wie bei der Standardversion. Eine Kombination von Standard und Plus ist nicht möglich.
Der Innovationsgehalt mit seinem Neuheitsgrad muss ausführlich beschrieben werden.
Zu den Kriterien gehören
Was wird nicht gefördert
Von der Förderung ausgeschlossen sind Katalogberufe nach dem Einkommensteuergesetz EStG sowie nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz PartGG, freie Berufe vom Architekten bis zum Zahnarzt, Berater, Hebammen und Ingenieure sowie insolvente Unternehmen. Ebenfalls nicht gefördert werden eigene Entwicklungen, Marketing-Maßnahmen, Beratungsleistungen im Vorfeld sowie standardisierte Webseiten, Webshops, Hardware und Software. Letztendlich sind alle Projekte von dieser Förderung ausgeschlossen, die anderweitig von Bund, Land, EU oder ….. gefördert werden.
Der in Bayern ansässige klein- oder mittelständische Unternehmer sollte frühzeitig abwägen und entscheiden, welches der beiden Förderprogramme für sein bezuschussbares Projekt infrage kommen kann oder soll. Jede Förderung hat ihre eigenen Vorteile bis Alleinstellungsmerkmale. Wie bei öffentlichen Zuschüssen üblich, wird auch hier in beiden Fällen vom Antragsteller ein prozentualer Eigenanteil erwartet. Der muss nicht mur zahlen-, sondern auch kassenmäßig über das Firmenkonto nachweis- und nachvollziehbar sein.